Fluchtplan Rettungsplan
Nach § 55 der Arbeitsstättenverordnung wird das Aufstellen von Fluchtplan bzw. Rettungsplan vorgeschrieben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, diese in seinem Betrieb auszulegen oder aufzuhängen. Wir bieten Ihnen für die Erstellung von Fluchtplan / Rettungsplan folgende Grundkomponenten an: Die einzelnen Produkte können Sie mit Ihrem Grundrissplan ergänzen und diesen durch entsprechende Symbole vervollständigen. Für größere Objekte (z.B. Hotels) fertigen wir auch den kompletten Fluchtplan / Rettungsplan an. Für den Rettungsplan benötigen wir einen Grundriss des Gebäudes als Zeichnung, möglichst maßstabsgetreu mit Angabe aller brandschutztechnischen Einrichtungen, der Fluchtwege und des jeweiligen Standortpunktes.
| Höhe | Länge | Material |
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