Türwächter Fluchttürhauben
Notausgänge dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und leicht für jedermann zu öffnen sein, um im Gefahrenfall den Aufenthaltsort auf kurzem Wege verlassen zu können und ins Freie zu gelangen. In einzelnen (Muster-) Sonderbauverordnungen wird gerade im Hinblick auf die neuen EN-Normen zusätzlich gefordert, dass sich Türen in Rettungswegen mit einem einzigen Griff leicht öffnen lassen. In der Praxis gab es bisher weder unter den mechanischen noch bei den elektrischen Fluchtwegsicherungen diesbezüglich gut funktionierende Lösungen. Unsere neuen EH-Türwächter mit Einhandbedienung kommen dieser Forderung nach.








