Zusatzzeichen nach StVO Verkehrsschilder
Die zahlreichen Zusatzzeichen sind unter § 39 Abs. 3 S. 1 der Straßenverkehrsordnung gelistet. Diese Schilder werden in der Regel zusammen mit den normalen Verkehrszeichen kombiniert, z.B. "Haltverbot" kombiniert mit dem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen".








